Schon seit langem wird in der Öffentlichkeit eine Diskussion darüber geführt, welche Möglichkeiten bestehen, mehr Entgeltgerechtigkeit herzustellen. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll eine Grundlage dafür schaffen, Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen zu verhindern. Dazu ist eine Einführung von verschiedenen Verfahren geplant, mit denen die Entgeltgleichheit überprüft wird. Das Seminar stellt die geplanten Neuregelungen vor und informiert über die Pflichten, die die Arbeitgeber danach zukünftig zu beachten haben und identifiziert mögliche Problemfelder, die sich im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz ergeben können.
Referent:
Dr. Franziska v. Kummer
BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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