Das Arbeitsrecht wird durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen bestimmt. Viele davon sind bußgeld-/strafbewehrt (z.B. Mindestlohngesetz, Arbeitsschutzgesetz) oder/und ein Verstoß führt zu Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen (z.B. allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Hinzu kommen Gesetze und Verordnungen, die zwar nicht unmittelbar zum Arbeitsrecht gehören, aber gleichwohl zwingend zu beachten sind (z.B. Bundesdatenschutzgesetz, bzw. am Mai 2018 die EU Datenschutzgrundverordnung). Und auch die Missachtung der Rechte des Betriebsrats kann für den Arbeitgeber unangenehm werden. Eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers/Vorstands durch das Unternehmen bei Pflichtverletzungen droht. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für Unternehmer und deren Geschäftsführer/Vorstände.
Ihr Referent:
Tobias Grambow , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte – Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Als Vorsitzender der Practice Group Compliance und Mitglied der Practice Group Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Beratung von Unternehmen im kollektiven Arbeitsrecht und im Bereich Compliance/Haftungsvermeidung. Er ist zudem Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der HWR – Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Dauer: Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr und endet gegen 21:00 Uhr. Für einen kleinen Imbiss und Getränke ist gesorgt.
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