Umsetzung Hinweisgeberschutzgesetz

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20.06.2023    
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Berlin Capital Club
Mohrenstraße 30, Berlin, 10117

Umsetzung EU-Whistleblower-Richtlinie – Pflichten, Prozesse, Fristen – Was Sie jetzt schon beachten müssen!

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, hinweisgebende Personen künftig rechtlich besser zu schützen. Ziel ist es, dass Beschäftigte oder auch Dritte mögliche Missstände und Regelverstöße im Unternehmen anzeigen können, ohne dabei negative Konsequenzen bzw. Repressalien befürchten zu müssen.

Dabei geht es um eine Fülle bußgeld- und strafbewehrter Tatbestände – zu Themen wie Datenschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Korruption, Verbraucherschutz und vieles mehr. Mit einem sog. Compliance-Hinweisgebersystem schützen Sie damit den Unternehmenswert, Geschäftsgeheimnisse, Reputation und Integrität Ihres Unternehmens ab 50 Personen oder Ihrer Behörde.

Eine zentrale Pflicht der Unternehmen besteht v.a. darin, sichere Meldekanäle für Hinweisgebende Personen einzurichten und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Es gilt also, ein System mit entsprechenden Prozessen für das eigene Unternehmen rechtskonform umzusetzen.

Deutschland hat sich mit der Umsetzung viel Zeit gelassen, aber jetzt hat der Bundestag Ende 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Da das Gesetz schon einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft treten wird, sollte die Einrichtung einer internen Meldestelle nunmehr zügig erfolgen. Denn es besteht das Risiko, dass sich Hinweisgebende beim Fehlen einer internen Lösung an eine der externen staatlichen Meldestelle wenden.

Sollte ihr Unternehmen noch nicht über eine interne Meldestelle verfügen, kann Ihnen unser Referent Herr Knittel mögliche Lösungen aus seiner Praxis in kleinen und mittelständischen Unternehmen berichten.

Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die neu entstehenden Pflichten aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem neuen nationalen Hinweisgeberschutzgesetz und erläutert, was Unternehmen jetzt in die Praxis umsetzen müssen.


Unser Experte für Sie

Patrick Knittel
Direktor / externer Datenschutzbeauftragter, Knittel Akademie für Datenschutz & Compliance

 


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