Zum 1. April 2017 wird eine grundlegende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft treten. Die bereits im Vorfeld geführten Diskussionen zeigen, dass es zahlreiche Unsicherheiten gibt, wie die Praxis auf die Neuregelungen reagieren soll. Eine rechtssichere Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes wird zunehmend schwieriger, und Gesetzesverstöße können schnell Bußgeldtatbestände auslösen. Ziel des Seminars ist es, die Neuregelungen vorzustellen und erste Hinweise darauf zu geben, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen noch haben und welche Fehler unbedingt zu vermeiden sind.
Referent:
Dr. Franziska v. Kummer
BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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