Die Bestimmung der Anzahl der Arbeitsplätze ist ureigenstes Recht des Arbeitgebers. Überlastungsanzeigen und Mitbestimmung des Betriebsrates beim Gesundheitsschutz ließen dieses Recht bislang unangetastet.
Der Workshop erläutert anhand des neuen Mitbestimmungsrechtes der Betriebsräte bei psychischen Belastungen neue Strategien von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie auch die Rolle, die der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier gegebenenfalls spielen kann, um einen Arbeitgeber künftig zu zwingen, mehr Personal einzusetzen als geplant.
Ihr Referent:
Dr. Dietmar Müller-Bruttau
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Dietmar Müller-Boruttau ist Partner im Bereich Arbeitsrecht von BEITEN BURKHARDT in Berlin. Er ist auf die Beratung börsennotierter Unternehmen, insbesondere in kollektivrechtli- chen Fragen und auf Unternehmenskäufe spezialisiert. Die Branchenschwerpunkte der Tätig- keiten von Herrn Dr. Müller-Boruttau bilden der Metall- und Gesundheitsbereich sowie der Ban- ken- und Versicherungsbereich. Neben der Dauerberatung von Unternehmen sind Tätigkeits- schwerpunkte Restrukturierungen einschließlich deren gerichtlicher Verteidigung, die Durchfüh- rung von Erwerber- und Veräußerer- Due Diligences sowie die Prozessvertretung in Muster- und sensiblen Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht. Herr Dr. Müller-Boruttau arbeitet bei Restrukturierungen eng mit großen Unternehmensberatungs- und -prüfungsgesellschaften zu- sammen.