Seit 1.01.2015 ist die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) in Kraft getreten.
Diese definiert die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung für alle wirtschaftlich handelnde UnternehmerIN (unabhängig der Rechtsform) umfassender als es je gefordert war. Für die klassischen Bereiche der Finanz-, Anlagen- und Lohn- und Gehaltsbuchhaltung werden vom Steuerberater praxisgerechte und GoBD-konforme Lösungen angeboten.
Neu und bisher vollständig unbekannt im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sind die zwei – elementar entscheidenden – Hauptforderungen der GoBD. Die Folgen einer Nichtbeachtung dieser Hauptforderungen können heute noch nicht realistisch abgeschätzt werden. Sicher ist nur, dass diese Hauptforderungen seit 1.01.2015 in Rechtskraft gesetzt wurden und diese von allen wirtschaftlich Beteiligten umgesetzt werden müssen.
Im Rahmen des Vortrags werden die Hauptforderungen dargestellt sowie erste Lösungsmöglichkeiten abgeleitet.