Thema: BAG verpflichtet Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung – was nun ?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Paukenschlag am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Damit hat es den deutschen Gesetzgeber überholt. Die damit einhergehenden wesentlichen Aspekte für die betriebliche Praxis möchten wir Ihnen im Rahmen unseres Workshops erläutern:
Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute? Ist Vertrauensarbeitszeit “tot” oder weiterhin möglich? Welche Handlungspflichten erwachsen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und welche Handlungsalternativen gibt es? Welche Folgen drohen bei einem Verstoß? Und was macht der Gesetzgeber?
Herr Dr. Müller-Boruttau wird mit einem Impulsvortrag auf diese Fragen eingehen und freut sich auf eine anschließende Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch.
Referenten:
Dr. Dietmar Müller-Boruttau –
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ADVANT Beiten Rechtsanwaltsgesellschaft
Diese Veranstaltung wird begleited durch Kaffee, Tee und Snacks.
Organisiert von:
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