Homeoffice war und ist das Mittel der Wahl während der Pandemie zum bestmöglichen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen und zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Arbeitgebers. Auch hat es oft breite Akzeptanz bei den Mitarbeiter:innen gefunden. Doch welche Bedingungen müssen und sollten Arbeitgeber arbeitsrechtlich schaffen, damit aus dem Krisen- ein Zukunftsmodell wird? Und wie können Arbeitgeber den Kreis der Mitarbeiter:nnen bestimmen, die wieder im Büro tätig sein können.
Dr. Dietmar Müller-Boruttau hat in den letzten Monaten bei diversen Homeoffice-Vereinbarungen beraten und auch immer wieder die Sorgen und Wünsche der Arbeitgeber und der Mitarbeiter:innen ermittelt. Er beleuchtet den rechtlichen Rahmen insbesondere für die Ausgestaltung von Vereinbarungen zum Homeoffice und gibt Tipps für die erfolgreiche Umsetzung in der Praxis
Referent:
Dr. Dietmar Müller-Boruttau
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Diese Veranstaltung wird vor Ort bei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stattfinden. Sämtliche Hygienevorschrift werden berücksichtigt. Verpflichtend ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis an den Tisch. Sowohl die Abstandsregeln als auch eine Begrenzung der anwesenden Gäste ist gewährleistet.
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