„Kann ich kündigen – sollte ich sogar kündigen?!“
Diese Fragen stellen sich Personalverantwortliche regelmäßig. Maßgeblich für diese Fragen können erhebliche Fehlzeiten von Beschäftigten oder anstehende Rationalisierungsmaßnahmen sein. Ist die Entscheidung zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses betroffen, stellen sich die Fragen nach der rechtsicheren Umsetzung der Entscheidung und ob und in welchem Umfange Abfindungsleistungen zu zahlen sind.
Im Workshop „Grundlagen der Kündigungsmöglichkeit“ am 22. Mai 2025 werden die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer krankheitsbedingten und betriebsbedingten Kündigung beleuchtet. Am 12.06.2025 findet die Vortsetzung des Workshops statt.
Referent:
Dr. Dietmar Müller-Boruttau – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Advant Beiten
Organisiert von:
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